Die VOB/A ist für mich als Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen essenziell. Sie regelt das Verfahren, stellt faire Bedingungen sicher.
Die Einhaltung der Vorgaben der VOB/A ist wichtig, um im Wettbewerb zu bleiben und den Zuschlag zu erhalten.
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Dieser Abschnitt richtet sich an alle nationalen Bauvorhaben, die unter bestimmte Schwellenwerte fallen. Er bietet eine Basis für die Durchführung von Ausschreibungen und legt fest, wie diese zu handhaben sind.
§ 1 Grundsätze der Vergabe | Legt die allgemeinen Verfahrensprinzipien fest, wie Gleichbehandlung, Transparenz und Wirtschaftlichkeit. |
§ 2 Arten der Vergabe | Beschreibt die zulässigen Vergabeverfahren, insbesondere öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe. |
§ 7 Leistungsbeschreibung | Definiert die Anforderungen an eine klare und vollständige Leistungsbeschreibung, um eine faire Bewertung der Angebote zu ermöglichen. |
§ 8 Form und Inhalt der Vergabeunterlagen | Gibt an, wie Vergabeunterlagen gestaltet sein müssen, um den Bietern alle nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen. |
§ 16 Prüfung und Wertung der Angebote | Regelt die Kriterien und das Verfahren zur Angebotsprüfung und -bewertung, um die Wirtschaftlichkeit und Eignung der Angebote sicherzustellen. |
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Für Bauvorhaben, die aufgrund ihrer Kostenschätzung die EU-Schwellenwerte überschreiten, kommen die in Teil 2 definierten Regeln zum Einsatz. Diese sind oft komplexer und umfassen zusätzliche Vorschriften aufgrund der Beteiligung mehrerer Länder.
§ 1 EU-Schwellenwerte | Dieser Paragraph definiert die EU-Schwellenwerte, ab denen eine europaweite Ausschreibung verpflichtend ist (aktuell ca. 5.382.000 Euro für Bauleistungen). |
§ 3 Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte | Legt fest, welche Verfahren ab Überschreiten der EU-Schwelle angewendet werden müssen, z. B. das offene Verfahren, nichtoffene Verfahren und Verhandlungsverfahren. |
§ 9 Bekanntmachungspflichten | Regelt die Pflicht zur EU-weiten Bekanntmachung, damit Vergaben ab einem bestimmten Wert öffentlich im gesamten EU-Raum zugänglich sind. |
§ 16 Prüfung und Wertung der Angebote gemäß EU-Richtlinien | Vorgaben zur Angebotsprüfung und -wertung, angepasst an EU-Standards, um diskriminierungsfreie und transparente Verfahren sicherzustellen. |
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Dieser Teil, der hier nicht weiter ausgeführt wird, bezieht sich speziell auf Bauvorhaben im Bereich der Verteidigung und Sicherheit.
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Die Schwellenwerte spielen eine zentrale Rolle in der VOB/A, da sie bestimmen, welcher der Teile (Teil 1 oder Teil 2), für ein bestimmtes Bauvorhaben (BV) zur Anwendung kommt. Diese Werte werden alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst, um sicherzustellen, dass die Regelungen aktuell bleiben.
Teile | Arten von Bauausschreibungen | VOB/A – Schwellenwerte |
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Teil 1 (Öffentliche Auftraggeber) | EU-weite Ausschreibung | 5.382.000 Euro |
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | Unterhalb des EU-Schwellenwerts sind beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben möglich, sofern nationale Wertgrenzen eingehalten werden. Diese Grenzen unterscheiden sich je nach Bundesland und Maßnahme. | |
Freihändige Vergabe / Verhandlungsvergabe | Die freihändige Vergabe ist meist nur bis 50.000 Euro erlaubt. Einige Bundesländer setzen diese Grenze niedriger an. | |
Teil 2 (Sektorale Auftraggeber) | EU-weite Ausschreibung | 5.382.000 Euro |
Freihändige Vergabe und Beschränkte Ausschreibung | Für sektorale Auftraggeber, etwa im Verkehr oder der Energie, gelten gestaffelte Schwellenwerte. Diese liegen unterhalb der EU-Schwelle und richten sich nach Sektor und Dringlichkeit der Baumaßnahme. Nationale Wertgrenzen können je nach Bauart variieren. |
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Die VOB/A legt strikte Regeln für die Durchführung von Ausschreibungen fest. So sind z.B. Scheinausschreibungen, die lediglich zum Zweck der Preisschätzung durchgeführt werden, strikt verboten.
Für mich als Bieter ist es wichtig zu wissen, dass eine Ausschreibung erst dann gestartet werden darf, wenn alle notwendigen Voraussetzungen, wie das Vorliegen eines Grundstücks, die Sicherstellung der Finanzierung und das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen, erfüllt sind.
Für mich bedeutet das, dass ich mich auf seriöse und gut vorbereitete Ausschreibungen verlassen kann und meine Leistung auch bezahlt werden wird.
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Als Teil einer Bietergemeinschaft, auch ARGE genannt, werde ich nach den gleichen Kriterien behandelt wie ein einzelnes Unternehmen. Ich muss nachweisen, dass ich in der Lage bin, die geforderten Arbeiten auszuführen – dies geschieht durch entsprechende Eignungsnachweise.
Um den administrativen Aufwand zu reduzieren, können sich Unternehmen in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation e.V. eintragen. Dies erspart das wiederholte Einreichen von Nachweisen bei jeder Ausschreibung.
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Sollte mein Unternehmen in der Vergangenheit Fehler gemacht haben und von Ausschreibungen ausgeschlossen worden sein, bietet die VOB/A die Möglichkeit der Selbstreinigung. Das bedeutet, dass ich durch gezielte Maßnahmen meine Zuverlässigkeit wiederherstellen kann, um wieder an Ausschreibungen teilnehmen zu dürfen. Für mich ist das eine faire Chance, Vertrauen zurückzugewinnen und erneut am Markt aktiv zu werden.
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Die VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Bauvertragsrechts. Sie bildet die Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen und dient dazu, Professionalität, Fairness und Transparenz bei Bauprojekten sicherzustellen.
Die VOB/A ist in drei Teile gegliedert:
• Teil 1: Richtet sich an nationale Bauvorhaben, die unter bestimmte Schwellenwerte fallen.
• Teil 2: Gilt für Bauvorhaben, die die EU-Schwellenwerte überschreiten und somit zusätzlichen EU-Vorschriften unterliegen.
• Teil 3: Bezieht sich auf Bauvorhaben im Bereich der Verteidigung und Sicherheit.
Schwellenwerte bestimmen, welcher Teil der VOB/A (Teil 1 oder Teil 2) bei einem Bauvorhaben zur Anwendung kommt. Sie werden regelmäßig überprüft und angepasst, um die Regelungen aktuell zu halten. Die Einhaltung der Schwellenwerte ist entscheidend, um den richtigen rechtlichen Rahmen für die Vergabe zu wählen.
Die VOB/A legt fest, dass eine Ausschreibung erst gestartet werden darf, wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. das Vorliegen eines Grundstücks, die Sicherstellung der Finanzierung und das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen. Scheinausschreibungen sind streng verboten.
Bietergemeinschaften, auch ARGE genannt, sind Zusammenschlüsse von Unternehmen, die gemeinsam an einer Ausschreibung teilnehmen. Sie werden in der VOB/A wie einzelne Firmen behandelt und müssen, wie alle Teilnehmer, Eignungsnachweise vorlegen, um ihre Qualifikation zu belegen.
Unternehmen müssen entsprechende Eignungsnachweise vorlegen, um zu zeigen, dass sie qualifiziert sind, die ausgeschriebenen Arbeiten auszuführen. Um den administrativen Aufwand zu verringern, können sie sich in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation e.V. eintragen. Dadurch müssen sie die Nachweise nicht bei jeder Ausschreibung erneut einreichen.
Selbstreinigung ist ein Mechanismus, der es Unternehmen ermöglicht, sich nach früheren Verfehlungen durch geeignete Maßnahmen zu rehabilitieren und wieder an Ausschreibungen teilzunehmen. Dies dient dazu, die Zuverlässigkeit eines Unternehmens wiederherzustellen und seine Teilnahmeberechtigung zu sichern.
Die Regeln des EU-Teils (Teil 2) der VOB/A kommen zur Anwendung, wenn die Kostenschätzung eines Bauvorhabens die festgelegten EU-Schwellenwerte überschreitet. Diese Regeln sind komplexer und umfassen zusätzliche Vorschriften, insbesondere wenn mehrere Länder beteiligt sind.
Die Einhaltung der VOB/A sorgt für eine professionelle und rechtssichere Abwicklung von Bauprojekten. Sie bietet klare Vorgaben für den Ausschreibungsprozess, schützt vor rechtlichen Auseinandersetzungen und trägt dazu bei, dass Bauvorhaben transparent und fair vergeben werden.
Die Schwellenwerte der VOB/A werden alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Marktbedingungen und rechtlichen Anforderungen entsprechen.
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Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) spielt in der Regel eine wichtige Rolle bei Ausschreibungen. Wenn Sie sich für weitere Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen interessieren, werfen Sie einen Blick auf weiterführende Links zu Grundlagen der VOB/A. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um immer bestens informiert zu sein.
VOB/A – Struktur und Schwellenwerte
VOB/A – Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko
VOB/A – Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag
Ablauf einer Ausschreibung: Von der Veröffentlichung bis zum Zuschlag
Submissionsprozess: Prüfung und Protokoll
Angebotsbewertung und Bieterauswahl