VOB/A – Struktur und Schwellenwerte
Scheinausschreibungen:
Scheinausschreibungen sind Ausschreibungen, die nicht mit der tatsächlichen Absicht durchgeführt werden, einen Auftrag zu vergeben.
Stattdessen wird das Verfahren genutzt, um Marktpreise zu ermitteln, Budgetschätzungen zu validieren oder andere interne Informationen zu sammeln, ohne dass ich als beteiligtes Unternehmen eine reale Chance auf den Erhalt des Auftrags habe.
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Scheinausschreibungen sind Ausschreibungen, die nie ernsthaft darauf abzielen, einen Auftrag zu vergeben. Sie dienen oft nur dazu, Marktpreise zu erfassen, Budgets zu validieren oder interne Daten zu sammeln. Die teilnehmenden Unternehmen haben keine echte Chance. Sie werden nur als Informationsquelle benutzt.
Für uns als teilnehmende Unternehmen gibt es dabei keine echte Chance, den Auftrag zu erhalten – wir werden lediglich als Informationsquelle genutzt.
Im öffentlichen Sektor sind Scheinausschreibungen verboten. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) sorgt hier für klare Regeln, damit der Wettbewerb fair bleibt. In der Privatwirtschaft hingegen gibt es keine spezifischen Gesetze, die solche Scheinausschreibungen ausdrücklich verbieten. Sie dürfen jedoch nicht gegen allgemeine Gesetze wie das Wettbewerbs- oder Betrugsrecht verstoßen. Trotzdem liegt es aus meiner Sicht in der moralischen Verantwortung aller Beteiligten, von solchen Praktiken abzusehen.
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Anzeichen | Beschreibung |
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Kein echtes Interesse | Der Auftraggeber zeigt wenig Interesse an Detailfragen oder Nachverhandlungen. |
Ungewöhnlich kurze Frist | Die Angebotsfrist ist extrem kurz, was darauf hindeutet, dass bereits eine Entscheidung getroffen wurde. |
Keine Rückmeldung | Der Auftraggeber gibt keine Rückmeldung oder Feedback zu eingereichten Angeboten. |
Wiederholung identischer Ausschreibungen | Die gleiche Ausschreibung wird immer wieder ohne Vergabe veröffentlicht. |
Fokus auf Marktpreise | Fokus auf Marktpreise |
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Scheinausschreibungen schaden uns Bietern enorm. Sie verfälschen den Wettbewerb und machen es schwierig, Preise fair zu kalkulieren. Wenn ich immer wieder das Gefühl habe, dass meine Angebote nur zur Preisfindung dienen, verliere ich die Motivation und ziehe mich möglicherweise aus solchen Ausschreibungen zurück. Das schadet nicht nur mir, sondern auch dem Markt insgesamt, weil fähige Unternehmen sich zurückziehen und Innovationen auf der Strecke bleiben.
Auch das Vertrauen in die Auftraggeber leidet. Wenn ich das Gefühl habe, dass ein Auftrag bereits vergeben ist und meine Teilnahme nur pro forma erfolgt, ist der Wille zur Teilnahme gering. Ein fairer Wettbewerb ist jedoch entscheidend, um Innovation zu fördern und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für alle Beteiligten zu erreichen.
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Scheinausschreibungen sind Ausschreibungen, die ohne die tatsächliche Absicht durchgeführt werden, einen Vertrag zu vergeben. Sie werden oft genutzt, um Marktpreise zu ermitteln, Budgetschätzungen zu validieren oder andere interne Informationen zu sammeln, ohne den teilnehmenden Unternehmen eine reale Chance auf den Auftrag zu bieten.
Nein, im öffentlichen Sektor sind Scheinausschreibungen unzulässig. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Vergabeverfahren ernsthaft und transparent durchzuführen.
In der Privatwirtschaft gibt es keine spezifischen gesetzlichen Regelungen, die Scheinausschreibungen explizit verbieten, sofern sie nicht gegen allgemeine Gesetze wie das Wettbewerbsrecht oder das Betrugsrecht verstoßen.
Falls durch eine Scheinausschreibung der Eindruck eines echten Vertragsangebots erweckt wird, könnten Unternehmen, die darauf eingehen, rechtliche Ansprüche geltend machen. Sie könnten argumentieren, dass sie auf eine ernsthafte Aufforderung zur Angebotsabgabe vertraut haben.
• Täuschung: Scheinausschreibungen können als Täuschung betrachtet werden, da die beteiligten Unternehmen glauben, eine echte Chance auf einen Auftrag zu haben.
• Ressourcenverschwendung: Unternehmen investieren oft erhebliche Ressourcen in die Angebotserstellung. Scheinausschreibungen führen dazu, dass diese Ressourcen unnötig verschwendet werden.
• Vertrauensverlust: Durch die Durchführung von Scheinausschreibungen riskieren Unternehmen, das Vertrauen ihrer Lieferanten und Partner zu verlieren, was langfristig negative Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen haben kann.
Unternehmen sollten die Ausschreibung genau prüfen und bei Zweifeln Fragen stellen, um die Ernsthaftigkeit des Vergabeverfahrens zu klären. Bei wiederholten Verdachtsfällen können sie auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Kleine Unternehmen sind besonders von den negativen Folgen von Scheinausschreibungen betroffen, da sie oft über weniger Ressourcen verfügen. Die unnötige Investition in Angebotserstellungen kann für sie eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Unternehmen sollten den Verdacht dokumentieren und das ausschreibende Unternehmen zur Klärung auffordern. Bei schwerwiegenden Verdachtsfällen kann es ratsam sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Scheinausschreibungen können das Vertrauen zwischen Geschäftspartnern stark beeinträchtigen. Unternehmen, die solche Praktiken anwenden, riskieren, dass sich weniger Lieferanten und Partner an zukünftigen Ausschreibungen beteiligen, was zu schlechteren Konditionen führen kann.
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Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) spielt in der Regel eine wichtige Rolle bei Ausschreibungen. Wenn Sie sich für weitere Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen interessieren, werfen Sie einen Blick auf weiterführende Links zu Grundlagen der VOB/A. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um immer bestens informiert zu sein.
VOB/A – Struktur und Schwellenwerte
VOB/A – Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko
VOB/A – Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag
Ablauf einer Ausschreibung: Von der Veröffentlichung bis zum Zuschlag
Submissionsprozess: Prüfung und Protokoll
Angebotsbewertung und Bieterauswahl