Die Wahl der Ausschreibungsart hängt von den Projektwerten und den zugelassenen Bietern ab. Bei einer öffentlichen Ausschreibung kann ich mein Angebot gegenüber einer unbegrenzten Anzahl von Mitbewerbern abgeben. Bei einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb habe ich die Möglichkeit, mein Interesse vorab zu bekunden und so meine Chancen zu erhöhen.
Freihändige Vergaben und Direktaufträge bieten mir die Chance, ohne formalen Wettbewerb direkt zu verhandeln. Wenn ich die Verfahren kenne, kann ich meine Strategie optimieren und meine Erfolgschancen steigern.
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In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) habe ich als Bieter verschiedene Arten von öffentlichen Bauausschreibungen kennengelernt, die den Vergabeprozess und die Ziele definieren.
Art der Ausschreibung | Beschreibung |
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Öffentliche Ausschreibung | Es wird öffentlich zur Angebotsabgabe aufgerufen. Jedes Unternehmen kann teilnehmen. |
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb | Eine Ausschreibung wird angekündigt, damit interessierte Unternehmen im Vorfeld ihr Interesse bekunden können. Mindestens fünf Unternehmen werden ausgewählt und erhalten die Unterlagen. |
Beschränkte Ausschreibung | Es werden ausschließlich ausgewählte Unternehmen angefragt. Es gibt feste Wertgrenzen je nach Gewerk. |
Freihändige Vergabe / Verhandlungsvergabe | Vereinfachtes Verfahren, der Auftraggeber verhandelt direkt mit einem oder mehreren Unternehmen, ohne Auswahlkriterien offenlegen zu müssen. Es gibt eine feste Wertgrenze. |
Direktauftrag | Auftraggeber vergibt direkt an ein Unternehmen, ohne Ausschreibung und ohne Konkurrenz. Nachverhandlungen ohne Wettbewerb sind möglich. Eine eine feste Wertgrenze ist einzuhalten. |
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Bei einer öffentlichen Ausschreibung habe ich die Möglichkeit, auf eine allgemeine Aufforderung zur Angebotsabgabe zu reagieren. Die Ausschreibung wird öffentlich bekannt gemacht, sodass eine unbegrenzte Anzahl von Unternehmen daran teilnehmen kann. Ich kann die Ausschreibungsunterlagen anfordern und mein Angebot einreichen. Meine Eignung als Bieter wird erst bei der Auswertung der Angebote geprüft, sodass ich im Vorfeld keine Sicherheit darüber habe, wie gut meine Chancen stehen.
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Bei der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb wird zunächst bekannt gemacht, dass eine Ausschreibung durchgeführt wird.
Als interessierter Bieter kann ich mein Interesse bekunden und mich vor der eigentlichen Ausschreibung bewerben. Dies bietet mir die Möglichkeit, frühzeitig im Verfahren dabei zu sein, sofern ich als geeignet angesehen werde.
Der Vorteil für mich ist, dass ich schon im Vorfeld eine Vorstellung bekomme, ob ich gute Chancen auf eine Teilnahme habe. Wenn ich ausgewählt werde, erhalte ich die Ausschreibungsunterlagen. Diese Ausschreibung wird vor allem bei komplexen Projekten mit hohem Aufwand genutzt.
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Die Ausschreibung wird nur einer vorbestimmte Anzahl von Unternehmen geschickt, deren Eignung den Ausschreibenden bekannt ist.
Als Bieter habe ich den Vorteil, dass ich direkt zur Angebotsabgabe eingeladen werde, was meine Chancen auf den Zuschlag erhöht, da es weniger Konkurrenz gibt. Allerdings wird die Entscheidung, welche Unternehmen eingeladen werden, nur den eingeladenen Teilnehmern gegenüber offengelegt.
Bei öffentlichen Ausschreibungen darf eine beschränkte Ausschreibung aber nur zu bestimmten Bedingungen durchgeführt werden. Z.B. dann, wenn eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorher kein befriedigendes Ergebnis gebracht hat.
Außerdem gibt es dafür bestimmte Wertgrenzen:
Für mich als Bieter ist es wichtig zu wissen, dass ich auch bei der beschränkten Ausschreibung immer wieder die Möglichkeit erhalte, mich zu beteiligen, da die Bewerber regelmäßig wechseln sollten.
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Hierbei handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren für Projekte mit einem geringeren Finanzrahmen bis zu einer Obergrenze von 10.000 €.
Als Bieter kann ich direkt vom Auftraggeber angesprochen werden und über die Bedingungen verhandeln. Dies ist für mich attraktiv, da ich die Chance habe, meine Leistungen im direkten Gespräch zu präsentieren, ohne dass ein formaler Ausschreibungsprozess durchlaufen werden muss.
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Ein Direktauftrag bedeutet, dass der Auftraggeber den Auftrag direkt an mich vergibt, ohne eine Ausschreibung oder einen Wettbewerbsprozess durchzuführen. Dies kommt vor allem bei kleineren Aufträgen zum Einsatz, und es ist für mich als Bieter besonders vorteilhaft, wenn ich eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber aufgebaut habe.
Dies ist besonders in folgenden Situationen relevant:
Grund für einen Direktauftrag | Erläuterung |
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Technische Spezifikationen | Nur ein Unternehmen kann die technischen Spezifikationen erfüllen. |
Dringlichkeit oder Geheimhaltung | Aufgrund von Dringlichkeit oder Geheimhaltung ist ein schnelles Verfahren erforderlich. |
Geringer Auftragswert | Oft werden Direktaufträge für kleine Aufträge verwendet, deren Wert unterhalb einer Obergrenze von maximal 3.000 € liegt. |
Nachverhandlung ohne Wettbewerb | In manchen Fällen kann ein Direktauftrag auch erteilt werden, wenn nach einem regulären Ausschreibungsverfahren kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wurde und der Auftraggeber direkt mit einem oder mehreren Anbietern nachverhandeln muss. |
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Arten von Bauausschreibungen | Wertgrenze |
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Beschränkte Ausschreibung | |
– Ausbau, Landschaftsbau, Straßenausstattung usw. | 50.000 € |
– Verkehrswege, Tiefbau, Ingenieurbau | 150.000 € |
– Alle anderen Gewerke | 100.000 € |
Freihändige Vergabe / Verhandlungsvergabe | 10.000 € |
Direktauftrag | 3.000 € |
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Eine öffentliche Ausschreibung ist ein Verfahren, bei dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird. Die Ausschreibung wird öffentlich bekannt gemacht, und interessierte Unternehmen können die Unterlagen anfordern und ein Angebot abgeben. Die Eignung der Bieter wird erst bei der Auswertung der Angebote geprüft.
Bei der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb wird zunächst öffentlich bekannt gemacht, dass eine Ausschreibung durchgeführt werden soll. Interessierte Unternehmen können ihr Interesse bekunden. Anschließend wählt der Auftraggeber aus den Bewerbern mindestens fünf Unternehmen aus, denen die Ausschreibungsunterlagen zugesendet werden. Dies erfolgt oft bei komplexeren Ausschreibungen, um sicherzustellen, dass genügend qualifizierte Bieter teilnehmen.
Bei einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb wird die Ausschreibung nur einer vorher bestimmten Anzahl von Unternehmen zugesandt, deren Eignung dem Auftraggeber bereits bekannt ist. Dieses Verfahren ist transparenter als die freihändige Vergabe, da die Auswahlkriterien offengelegt werden müssen, allerdings nur gegenüber den eingeladenen Teilnehmern.
Eine beschränkte Ausschreibung bei öffentlichen Auftraggebern darf nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden, zum Beispiel, wenn eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb kein vernünftiges Ergebnis gebracht hat. Zudem gibt es spezifische Wertgrenzen, die je nach Art der Bauleistung variieren, z.B. 50.000 € für Ausbau- und Landschaftsbauarbeiten.
Die freihändige Vergabe oder Verhandlungsvergabe ist ein vereinfachtes Verfahren, das bei Projekten mit einem geringen Finanzrahmen (bis zu 10.000 €) angewendet wird. Der Auftraggeber kann direkt mit einem oder mehreren Unternehmen verhandeln, ohne die Kriterien für die Auswahl offenzulegen.
Ein Direktauftrag wird vergeben, wenn der Auftraggeber einen Auftrag direkt an ein Unternehmen vergibt, ohne eine Ausschreibung durchzuführen. Dies ist besonders relevant bei einem geringen Auftragswert (unter 3.000 €), bei besonderen Gründen wie Dringlichkeit oder Geheimhaltung, oder wenn nach einer Ausschreibung kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wurde und nachverhandelt werden muss.
Die beschränkte Ausschreibung kann effizienter sein, da nur ausgewählte, geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe eingeladen werden. Dies spart Zeit und Ressourcen, sowohl für den Auftraggeber als auch für die Bieter, insbesondere bei komplexen Projekten.
Die freihändige Vergabe ist zulässig, wenn der Finanzrahmen des Projekts gering ist (bis zu 10.000 €), oder wenn besondere Umstände wie Dringlichkeit oder Geheimhaltung vorliegen. Auch nach einer erfolglosen Ausschreibung kann eine freihändige Vergabe in Betracht gezogen werden.
Der Unterschied liegt hauptsächlich im Umfang und der Vorgehensweise. Bei der freihändigen Vergabe werden Unternehmen zur Verhandlung eingeladen, und es besteht noch ein gewisser Wettbewerb. Ein Direktauftrag hingegen wird direkt an ein Unternehmen vergeben, ohne andere Wettbewerber anzufragen oder einen Wettbewerb durchzuführen.
Die Wertgrenzen variieren je nach Gewerk:
• Ausbau, Landschaftsbau, Straßenausstattung: 50.000 €
• Verkehrswege, Tiefbau, Ingenieurbau: 150.000 €
• Andere Gewerke: 100.000 €
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Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) spielt in der Regel eine wichtige Rolle bei Ausschreibungen. Wenn Sie sich für weitere Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen interessieren, werfen Sie einen Blick auf folgende weiterführende Links zu Grundlagen der VOB/A. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um immer bestens informiert zu sein.
VOB/A – Struktur und Schwellenwerte
VOB/A – Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko
VOB/A – Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag
Ablauf einer Ausschreibung: Von der Veröffentlichung bis zum Zuschlag
Submissionsprozess: Prüfung und Protokoll
Angebotsbewertung und Bieterauswahl