Grundlagen der VOB/A
Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko
Preisabsprachen:
Mit meinem Ingenieurbüro habe ich erlebt, wie Preisabsprachen den Wettbewerb verfälschen. Trotz sorgfältiger Arbeit an einem Angebot war schnell klar: Die Mitbewerber hatten ihre Preise abgestimmt. Solche Praktiken schaden ehrlichen Büros, Auftraggebern und dem Markt. Es braucht strenge Kontrollen, damit Qualität und Fairness gewinnen.
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Ich habe mit meinem Vermessungsbüro als Bieter leider schon die Erfahrung gemacht, wie destruktiv und frustrierend unzulässige Preisabsprachen sein können. Besonders dann, wenn ich mich um einen Auftrag beworben habe und erkennen musste, dass einige Mitbewerber den fairen Wettbewerb durch ihr Verhalten untergraben. Es ist eine Herausforderung, solche Praktiken zu erkennen, aber mit der Zeit habe ich gelernt, auf bestimmte Warnsignale zu achten.
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Manchmal sprechen mich Auftraggeber an, wenn sie den Verdacht auf Preisabsprachen bei einer Ausschreibung haben, an der ich selbst nicht beteiligt war. Sie bitten mich um Rat, und ich habe dabei folgende Hinweise identifiziert:
In einem Fall fiel mir auf, dass die eingereichten Angebote meiner Mitbewerber unerwartet stark von den bekannten Marktbedingungen abwichen. Die Preise lagen entweder weit über dem, was üblich war, oder erstaunlich nah beieinander – das machte mich sofort misstrauisch. Es fühlte sich an, als ob diese Angebote nicht auf echten Kalkulationen beruhten, sondern vielmehr auf einer vorherigen Absprache.
Eine weitere Auffälligkeit, die mir begegnet ist, sind Angebote, die beinahe identische Positionen, Preise oder Vertragsbedingungen aufweisen. Solche Übereinstimmungen können kaum zufällig sein, besonders wenn sie in einem Markt auftreten, in dem normalerweise Variabilität herrscht. Ich habe dadurch den Eindruck gewonnen, dass manche Unternehmen eher zusammenarbeiten, anstatt fair zu konkurrieren.
Eines der offensichtlichsten Anzeichen von Absprachen sind Scheinangebote. Ich erinnere mich an einen Fall, in dem ein Angebot so konstruiert war, dass es den Eindruck erweckte, nur als Platzhalter zu dienen. Es war von vornherein klar, dass dieses Unternehmen den Auftrag nicht ernsthaft anstrebte, sondern lediglich dabei half, den Wettbewerb zu manipulieren. Solche Praktiken schaden uns ehrlichen Fachbetrieben enorm und untergraben das Vertrauen in das Ausschreibungsverfahren.
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Anzeichen | Beschreibung |
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1. Angebotsmuster | Achten Sie auf Muster, die eine Marktaufteilung vermuten lassen. Wenn Bieter die Ausschreibungen in einem rotierenden Schema gewinnen (A, B, C, A, B, C), könnte eine Absprache dahinterstecken. |
2. Ähnlichkeit der Angebote | Abgesprochene Angebote sehen oft erstaunlich ähnlich aus, etwa durch identische Rechenfehler oder gleichlautende Textpassagen. |
3. Preisgestaltung | Prüfen Sie die Einheitspreise. Wiederholen sie sich auffällig oft oder weisen sie immer denselben Abstand zum Angebot des bevorzugten Bieters auf? Liegen die Summen aller Angebote enger beieinander als sonst? |
4. Überraschende Preise | Beobachten Sie, ob derselbe Bieter in vergleichbaren Ausschreibungen plötzlich ganz andere Preise nennt, ohne einen wirtschaftlichen Grund dafür zu haben. |
5. Nachträgliche Preisänderungen | Wenn ein Bieter seine Preise nach Angebotsabgabe ohne ersichtlichen Grund ändert, könnte das ein Zeichen sein. |
6. Preistrends | Steigen die Preise sprunghaft, ohne dass die Marktlage dies rechtfertigt, könnte ein Kartell die Ursache sein. |
7. Bieterverhalten | Wenn bekannte, aktive Bieter plötzlich nicht mehr teilnehmen oder ungewöhnlich hohe Angebote abgeben, ist Vorsicht geboten. Auch wenn ein Bieter Informationen hat, die er gar nicht haben sollte, ist das verdächtig. |
8. Auffällige Rückzüge | Ziehen Bieter ihre Angebote kurz vor Ablauf zurück und wiederholen das mehrfach, lohnt sich ein genauerer Blick. |
9. Anzeichen nach der Vergabe | Achten Sie darauf, ob der Gewinner lukrative Teile des Auftrags an Bieter als Subunternehmer weitergibt, die eigentlich direkt hätten teilnehmen können. |
10. Bloßes Scheinangebot | Fehlerhafte oder unvollständige Angebote könnten ein Hinweis darauf sein, dass ein Bieter den Zuschlag nie wollte und nur zum Schein mitgemacht hat. |
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Preisabsprachen sind verbotene Absprachen zwischen Bietern, die darauf abzielen, den fairen Wettbewerb zu manipulieren. Sie umfassen Vereinbarungen über Preise, Angebotsbedingungen oder andere wettbewerbsrelevante Informationen und sind illegal.
Preisabsprachen untergraben den freien Wettbewerb und führen dazu, dass Auftraggeber überhöhte Preise zahlen oder minderwertige Leistungen erhalten. Dies schadet nicht nur den Auftraggebern, sondern auch der gesamten Marktwirtschaft und ist strafrechtlich relevant.
Preisabsprachen sind oft schwer zu erkennen, aber es gibt bestimmte Warnsignale, die darauf hinweisen können. Dazu gehören auffällig ähnliche Angebote, überraschende Preisunterschiede, ungewöhnliche Rückzüge von Angeboten oder Muster in den Angebotsgewinnen.
Typische Hinweise umfassen überraschende Angebote, die erheblich von den Marktbedingungen abweichen, auffällige Ähnlichkeiten zwischen den Angeboten verschiedener Bieter oder Angebote, die erkennbar nicht ernst gemeint sind.
Indikatoren für Preisabsprachen können ein rotierendes Gewinnschema zwischen Bietern, identische Rechenfehler in Angeboten, ungewöhnliche Preisänderungen nach der Angebotsabgabe oder das Verhalten von Bietern vor und nach der Ausschreibung sein.
Wenn Angebote sehr ähnlich sind, insbesondere bei Preisen und Vertragsbedingungen, könnte dies auf eine Absprache zwischen den Bietern hinweisen. Dies kann durch identische Formulierungen oder gleichlautende Fehler in den Angeboten erkennbar sein.
Ungewöhnliche Preisänderungen, vor allem nach der Abgabe von Angeboten ohne erkennbaren Grund, können ein Indiz für eine Absprache sein. Bieter könnten ihre Preise absichtlich verändern, um bestimmte Wettbewerber zu bevorzugen oder den Wettbewerb zu manipulieren.
Das wiederholte Zurückziehen von Angeboten kurz vor Ablauf kann darauf hindeuten, dass der Bieter in eine Absprache verwickelt ist. Solche Verhaltensmuster sollten genauer untersucht werden, um mögliche Preisabsprachen aufzudecken.
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Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) spielt in der Regel eine wichtige Rolle bei Ausschreibungen. Wenn Sie sich für weitere Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen interessieren, werfen Sie einen Blick auf unsere weiterführenden Links zu Grundlagen der VOB/A. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um immer bestens informiert zu sein.
VOB/A – Struktur und Schwellenwerte
VOB/A – Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko
VOB/A – Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag
Ablauf einer Ausschreibung: Von der Veröffentlichung bis zum Zuschlag
Submissionsprozess: Prüfung und Protokoll
Angebotsbewertung und Bieterauswahl