Grundlagen der VOB/A
Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko
Preisabsspekulation:
Preisspekulation spielt eine große Rolle im Bauwesen, insbesondere im Rahmen der Vergabeverordnung VOB/A. Aus eigener Erfahrung möchte ich in diesem Beitrag beleuchten, wie Preisspekulation funktioniert, welche Taktiken von Bietern angewandt werden und welche Risiken sich für Auftraggeber daraus ergeben. Dabei werfen wir auch einen Blick auf die Verantwortung der Bieter bei der Kalkulation ihrer Preise.
Als Ingenieurbüro, das regelmäßig als Nachunternehrmer an Ausschreibungen größerer Bauvorhaben teilnimmt, habe ich schon selbst erlebt, wie Hauptauftragnehmer Preisspekulationen einsetzen, um ihre Chancen auf einen Zuschlag zu erhöhen. Preisspekulation ist eine Taktik, bei der gezielt Einheitspreise manipuliert werden, um das Angebot attraktiver erscheinen zu lassen, obwohl es in Wirklichkeit darauf abzielt, einen überhöhten Gewinn zu erzielen. Diese Manipulation führt dazu, dass manche Positionen zu niedrig und andere zu hoch kalkuliert werden.
Das Ziel solcher Wettbewerber ist es, ein scheinbar wirtschaftlichstes Angebot abzugeben, obwohl die Preisgestaltung in Wahrheit nicht den tatsächlichen Ausführungsbedingungen entspricht.
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Die Mechanismen hinter der Preisspekulation sind mir aus genannten Erfahrungen bekannt. Diese Taktik basiert auf einer detaillierten Analyse der Ausschreibungsunterlagen und des Leistungsverzeichnisses. Hier ein paar typische Beispiele, die wir beobachtet haben:
Besonders im Tief- und Verkehrsbau treten häufig Fehler in den Mengenangaben auf, was von manchen Bietern gezielt ausgenutzt wird. Sie setzen dabei auf folgende Strategien:
Ein weiteres Muster, das wir immer wieder beobachten, ist die bewusste Kalkulation auf Basis von erwarteten Nachträgen. Manche Wettbewerber setzen Kalkulationslöhne und Zuschlagsätze für Gemeinkosten so hoch an, dass sie im späteren Projektverlauf bei Nachforderungen erhebliche Zusatzgewinne erzielen.
Positionen, die eventuell nicht ausgeführt werden, sind besonders riskant, da ihre Gemeinkosten nicht immer gedeckt werden können. Bieter setzen hier entweder besonders niedrige oder besonders hohe Preise an, je nach ihrer Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, dass diese Positionen tatsächlich zur Ausführung kommen.
Positionstyp | Bietertaktik |
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Fehlerhafte Mengenangaben | Hohe Preise bei geringen Mengen, niedrige Preise bei hohen Mengen |
Erwartete Nachforderungen | Höhere Zuschlagsätze und Kalkulationslöhne |
Alternativ- und Bedarfspositionen | Niedrige Preise bei unsicherer Ausführung |
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Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass Preisspekulation erhebliche Risiken für Auftraggeber mit sich bringt. Solche Angebote führen häufig zu Verzögerungen, unerwarteten Mehrkosten und sogar zu Unterbrechungen des Projekts. Wir haben Projekte beobachtet, bei denen die tatsächlichen Kosten erheblich von den ursprünglich kalkulierten abwichen – oft zum Nachteil des Auftraggebers.
Daher ist es wichtig, dass Auftraggeber die eingehenden Angebote sorgfältig prüfen und auf Anzeichen von Preisspekulation achten. Ungewöhnlich niedrige oder unausgewogene Preisgestaltungen könnten Hinweise darauf sein, dass ein Bieter spekuliert.
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Die VOB/A stellt klare Anforderungen an die Fairness und die Transparenz von Vergabeverfahren. Bieter sollten sich bewusst sein, dass eine unethische Preisspekulation langfristig ihren Ruf schädigen und zu rechtlichen Konsequenzen führen kann.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Kalkulation ist daher nicht nur im Sinne der Auftraggeber, sondern auch im eigenen Interesse.
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Ich möchte Auftraggebern einige Tipps an die Hand geben, die aus unserer Erfahrung hilfreich sind, um Preisspekulation frühzeitig zu erkennen und zu verhindern:
Mit diesen Maßnahmen können Auftraggeber sicherstellen, dass das Vergabeverfahren fair und transparent abläuft. Gleichzeitig wird verhindert, dass Projekte aufgrund von Spekulationen mit unerwarteten Problemen oder Mehrkosten konfrontiert werden. Als Ingenieurbüro unterstützen wir Auftraggeber gerne dabei, Preisspekulation zu erkennen und zu vermeiden.
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Preisspekulation ist eine Taktik, bei der Bieter bestimmte Einheitspreise in ihrem Angebot absichtlich manipulieren, um das Gesamtangebot günstig erscheinen zu lassen und den Auftrag zu gewinnen, ohne dabei einen finanziellen Verlust zu erleiden.
Bei der Preisspekulation analysiert der Bieter die Ausschreibungsunterlagen gründlich und identifiziert Schwachstellen, wie fehlerhafte Mengenangaben oder Alternativpositionen. Diese Schwachstellen nutzt er, indem er einige Preise absichtlich zu niedrig und andere zu hoch ansetzt.
Häufig genutzte Schwachstellen sind:
• Fehlerhafte Mengenangaben im Leistungsverzeichnis (z.B. im Tief- und Verkehrsbau).
• Positionen, die voraussichtlich nicht zur Ausführung kommen (z.B. Alternativ- oder Bedarfspositionen).
• Erwartete Nachforderungen, die nach der Vergabe auftreten könnten.
Fehlerhafte Mengenangaben führen dazu, dass Bieter für Mengen, die vermeintlich zu hoch angesetzt sind, sehr geringe Preise ansetzen und für Mengen, die voraussichtlich zu niedrig sind oder gar nicht zur Ausführung kommen, überhöhte Preise ansetzen. Dies kann zu einer verfälschten Angebotsbewertung führen.
Bieter, die erwarten, dass nach der Vergabe viele Nachträge entstehen, könnten ihre Preise für die Kalkulationsgrundlagen (z.B. Kalkulationslohn, Gemeinkostenzuschläge) höher ansetzen, um zusätzliche Kosten abzudecken, die durch Nachforderungen entstehen.
Alternativpositionen und Bedarfspositionen sind Positionen, deren Ausführung unsicher ist. Sie sind spekulationsanfällig, weil Bieter hier niedrige Preise ansetzen können, in der Hoffnung, dass diese Positionen nicht zur Ausführung kommen, wodurch sie ihre Kosten anderswo kompensieren.
Preisspekulation kann zu erheblichen Risiken für den Auftraggeber führen, einschließlich:
• Verzögerungen im Projektablauf.
• Unerwartete Mehrkosten durch Nachforderungen oder fehlerhafte Kalkulationen.
• Projektunterbrechungen oder sogar -abbruch.
• Manipulation des Vergabeverfahrens und dadurch eine unfaire und intransparente Vergabe.
Auftraggeber sollten Angebote sorgfältig prüfen, insbesondere auf ungewöhnliche Preisgestaltungen. Eine detaillierte Analyse der eingereichten Angebote und der Vergleich mit Marktpreisen können helfen, spekulative Angebote zu identifizieren und unfaire Praktiken zu verhindern.
Wenn ein Auftraggeber Preisspekulation vermutet, sollte er das Angebot genau überprüfen, gegebenenfalls Rückfragen an den Bieter stellen und im Zweifelsfall das Angebot ablehnen oder neu ausschreiben, um eine faire Vergabe sicherzustellen.
In öffentlichen Vergabeverfahren können Bieter, die Preisspekulation betreiben, ausgeschlossen werden, da dies gegen die Prinzipien der Transparenz und Gleichbehandlung verstößt. In der Privatwirtschaft hängt es vom Auftraggeber ab, wie er mit solchen Fällen umgeht.
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Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) spielt in der Regel eine wichtige Rolle bei Ausschreibungen. Wenn Sie sich für weitere Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen interessieren, werfen Sie einen Blick auf unsere weiterführenden Links zu Grundlagen der VOB/A. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um immer bestens informiert zu sein.
VOB/A – Struktur und Schwellenwerte
VOB/A – Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko
VOB/A – Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag
Ablauf einer Ausschreibung: Von der Veröffentlichung bis zum Zuschlag
Submissionsprozess: Prüfung und Protokoll
Angebotsbewertung und Bieterauswahl