Zu Beginn einer jeden Ausschreibung steht zunächst ein Bauprojekt. Im ersten Schritt lässt sich der Bauherr von einem Architekten oder Planer ein Bauwerk entwerfen. Übrigens kann bereits diese Leistung ausgeschrieben werden! Steht die Planung, müssen nun die entsprechenden Bauleistungen erbracht werden. Bei Bauprojekten werden in der Regel unterschiedliche Kompetenzen benötigt, die typischerweise nicht von einer […]
Zu Beginn einer jeden Ausschreibung steht zunächst ein Bauprojekt.
Im ersten Schritt lässt sich der Bauherr von einem Architekten oder Planer ein Bauwerk entwerfen.
Übrigens kann bereits diese Leistung ausgeschrieben werden!
Steht die Planung, müssen nun die entsprechenden Bauleistungen erbracht werden.
Bei Bauprojekten werden in der Regel unterschiedliche Kompetenzen benötigt, die typischerweise nicht von einer einzelnen Firma erbracht werden können.
Im Hochbau werden z.B. neben dem Rohbau auch der Innenausbau sowie die technische Gebäudeausrüstung benötigt, bevor die ersten Wohnungen bezogen werden können.
Im Straßenbau werden z.B. neben dem reinen Beton- oder Asphaltdeckenbau und dem Erdbau auch Pflaster- und Gehwegarbeiten, Vermessung, Verkehrssicherung, Verkehrsrückhaltesysteme, etc. gebraucht.
Um nun eine möglichst kostengünstige Vergabe der Aufträge für diese Leistungen zu garantieren, ist es also angebracht, die einzelnen Gewerke und die zu erbringenden Bauleistungen einzeln auszuschreiben.
Bauunternehmen, die daran interessiert sind, einen oder mehrere der ausgeschriebenen Bauaufträge zu erhalten, können an den einzelnen Ausschreibungen teilnehmen und sich innerhalb einer Submissionsfrist mit ihrem Angebot für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung bewerben.
Nach Verstreichen der Submissionsfrist entscheidet sich der Bauherr schließlich für diejenigen Angebote, die den Auswahlkriterien am ehesten entsprechen. Meist wird unter diesen Angeboten dann das günstigste ausgewählt.
Da die einzelnen Bieter ihre Angebote allerdings in dem Wissen schreiben, dass sie sich direkt gegenüber Konkurrenz-Angeboten durchsetzen müssen, kommt es schnell zu Dumpingangeboten.
Erfahrene Planer aufseiten des Bauherrn sollten jedoch unrealistische Preisangaben schnell erkennen und ausschließen. Allerdings ist die öffentliche Hand dabei an bestimmte Vorgaben gebunden.
Öffentliche Ausschreibungen sind in Deutschland durch § 12, Absatz 2 VOB/A geregelt.
Öffentliche Stellen sind auf Grund ihres Umgangs mit Steuergeldern dazu verpflichtet, auf die Wirtschaftlichkeit eines Auftrages zu achten und wählen vor diesem Hintergrund das günstigste Angebot aus, um es zu beauftragen.
Private Ausschreibungen
Prinzipiell könnte ein privater Bauherr einfach das Unternehmen seiner Wahl, in Form einer freihändigen Vergabe, ungeachtet von Schwellenwerten und Wertgrenzen beauftragen.
Allerdings erweist es sich auch für die Privatwirtschaft als sinnvoll, eine Ausschreibung durchzuführen.
In einer Ausschreibung liegt nämlich immer ein enormes finanzielles Potenzial
Das heißt eben auch, dass ein Bieter-Unternehmen, welches sich selbst an einer größeren Ausschreibung beteiligt, auch in der Position ist, Arbeiten, welche es nicht selbst ausführen kann oder möchte, auszuschreiben.
Es kann also die fehlenden Gewerke mit Hilfe von Sub- oder Nachunternehmerangeboten anbieten, ohne sich um die Gesetze und Regelungen einer öffentlichen Ausschreibung zu kümmern.
Im Gegensatz zu Ausschreibungen aus öffentlicher Hand sind private Auftraggeber nämlich nicht an die Regelungen aus § 12, Absatz 2 VOB/A gebunden.