Grundsätzlich kann jeder ausschreiben! Es ist einfach und sehr effektiv, denn im Rahmen einer privaten Ausschreibung besteht kein Zwang sich an die Gesetze und Bestimmungen zu halten, an die eine öffentliche Ausschreibung gebunden ist. Wichtigster Bestandteil einer Ausschreibung ist das Leistungsverzeichnis (kurz LV). Es bildet die Grundlage einer späteren Zusammenarbeit. In einem LV werden alle […]
Grundsätzlich kann jeder ausschreiben!
Es ist einfach und sehr effektiv, denn im Rahmen einer privaten Ausschreibung besteht kein Zwang sich an die Gesetze und Bestimmungen zu halten, an die eine öffentliche Ausschreibung gebunden ist.
Wichtigster Bestandteil einer Ausschreibung ist das Leistungsverzeichnis
(kurz LV). Es bildet die Grundlage einer späteren Zusammenarbeit.
In einem LV werden alle Bauleistungen zusammengefasst, die pro auszuführendem Gewerk vergeben werden sollen.
Es ist gegliedert in die Einzelleistungen eines Auftrages und bildet die Basis für die Kalkulation von Angeboten für die bietenden Fachbetriebe.
Die Einzel- und Teilleistungen werden im Leistungsverzeichnis eindeutig definiert und als Leistungspositionen aufgeführt.
Schlussendlich enthält das Leistungsverzeichnis alle Leistungen, die der Ausschreibende einem Fachunternehmen übertragen möchte.
Im Fall einer Auftragserteilung ist der Bieter verpflichtet, seine Leistung zu genau dem Preis und dem Umfang zu erbringen, wie er es im Leistungsverzeichnis angeboten hatte.
Jeder kann ein Leistungsverzeichnis erstellen, eine spezielle Software ist dafür nicht nötig. … und so geht es:
Aufbau und Gliederung eines Leistungsverzeichnisses:
Der Aufbau eines Leistungsverzeichnisses besteht aus folgenden
Zeilen bzw. Spalten, wobei Punkt 1 bis 6 der Ausschreibende vorgibt
und Punkt 7 bis 9 vom Bieter ausgefüllt werden müssen.
Meistens gliedert sich ein Leistungsverzeichnis in verschiedene Leistungs-bereiche, welche die unterschiedlichen Einzel- bzw. Teilleistungsbereiche beinhalten.
In unserem Beispiel eines Leistungsverzeichnisses gliedert sich das Gewerk Vermessung in die Teilleistungen:
Pos. 1 Bestandsunterlagen
Pos. 2 Erhaltung des Festpunktfeldes