VOB/A – Vertragsformen und Risiken

Grundlagen der VOB/A Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) bietet eine strukturierte Basis für Bauausschreibungen und Vertragsabschlüsse, ist jedoch für Industrieunternehmen und private Bauträger nicht verpflichtend. Dieser Freiraum ermöglicht es ihnen, die VOB/A flexibel zu nutzen oder eigene Vertragsbedingungen zu entwickeln, je nach den spezifischen Anforderungen […]

Grundlagen der VOB/A

Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) bietet eine strukturierte Basis für Bauausschreibungen und Vertragsabschlüsse, ist jedoch für Industrieunternehmen und private Bauträger nicht verpflichtend. Dieser Freiraum ermöglicht es ihnen, die VOB/A flexibel zu nutzen oder eigene Vertragsbedingungen zu entwickeln, je nach den spezifischen Anforderungen ihres Projekts.

Verschiedene Vertragsarten nach VOB/A

Die VOB/A kennt mehrere Vertragsformen, die sich in ihrer Struktur und Risikoverteilung unterscheiden:

  • Einheitspreisvertrag: Hierbei ermittelt der Ausschreibende die benötigten Mengen und legt Einheitspreise fest. Dies minimiert das Risiko für den Bieter, da Mengenänderungen üblicherweise vom Auftraggeber getragen werden.
  • Pauschalvertrag: Dieser Vertragstyp definiert eine klar umrissene Leistung zu einem Pauschalpreis. Das Risiko unerwarteter Mehrmengen liegt beim Bieter, was eine genaue Kalkulation erfordert.
  • Stundenlohnvertrag: Er wird meist für kleinere Arbeiten oder Instandsetzungen verwendet, bei denen der Arbeitsaufwand im Voraus schwer abschätzbar ist.
  • Rahmenvertrag: Ideal für wiederkehrende Leistungen über einen festgelegten Zeitraum bis zu vier Jahren. Er bietet Planungssicherheit und Kosteneffizienz für regelmäßige Wartungs- oder Bauleistungen.

Aufteilung des Bauvorhabens in Lose

Die Strukturierung eines Projekts in Lose ermöglicht eine spezifischere Vergabe einzelner Projektabschnitte:

  • Teil-Lose: Beispielsweise verschiedene Abschnitte eines Autobahnbaus können separat ausgeschrieben und vergeben werden.
  • Fach-Lose: Unterschiedliche Gewerke wie Erdbau, Beton- und Asphaltbau können an spezialisierte Unternehmen vergeben werden.

Leistungsbeschreibungen und ihre Bedeutungen

Die Art der Leistungsbeschreibung spielt eine wesentliche Rolle bei der Risikoverteilung:

  • Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV): Der Ausschreibende definiert in einem Leistungsverzeichnis exakt:

  • welche Leistungen erbracht werden sollen (Kurztext + Langtext)

  • Menge der zu erbringenden Leistung

Das Risiko liegt hier eher beim Ausschreibenden und ist für den Bieter minimiert, der lediglich seinen Aufwand für die vorgegebenen Leistungen und Mengen kalkulieren muss, um die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses zu bepreisen.

  • Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung): Hier gibt der Ausschreibende das Ziel und die Funktion der Bauleistung vor, der Bieter plant und kalkuliert die Ausführung.

Das Risiko verschiebt sich bei der Funktionalausschreibung vom Ausschreibenden auf den Bieter, da nun Mengenermittlung, Materialauswahl, etc. in seiner Verantwortung liegen.

Das erfordert erheblich mehr Expertise vom Bieter als bei einer Ausschreibung mit einem Leistungsverzeichnis (LV), birgt jedoch auch größere Chancen auf Effizienzsteigerung und Innovation für die Umsetzung des Bauvorhabens insgesamt.

Technische Spezifikationen und ihre Tücken

Technische Spezifikationen sind detaillierte Anforderungen an Bauarbeiten, Materialien, Produkte oder Lieferungen. Die technischen Spezifikationen stellen sicher, dass die Produkte oder Dienstleistungen den Bedürfnissen des Käufers entsprechen.

Diese Anforderungen sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten, um allen Bietern gleichermaßen zugänglich zu sein. Technische Spezifikationen, die speziell auf ein bestimmtes Bauprojekt zugeschnitten sind, gelten nicht als technische Spezifikationen im eigentlichen Sinne.

Alternativ können die Spezifikationen auch als Leistungs- oder Funktionsanforderungen formuliert sein, die den Bietern eine klare Vorstellung vom Projekt vermitteln und dem Auftraggeber die Auswahl erleichtern. Manchmal werden auch Kombinationen aus diesen Ansätzen verwendet.

Ein wichtiger Aspekt bei der Erstellung von Ausschreibungen ist die genaue Definition der technischen Spezifikationen, beispielsweise in Form von Produktbeschreibungen der zu verwendenden Einbauteile, Materialien und Hilfsstoffe.

Ein Produkt darf zwar in der Leistungsbeschreibung nicht namentlich genannt werden, eine „Hintertür“ in dieser Regelung ermöglicht es jedoch, spezielle Eigenschaften so zu formulieren, dass sie im Grunde auf ein bestimmtes Produkt zugeschnitten sind.

Dies eröffnet einerseits rechtliche Grauzonen, erfordert aber andererseits eine sorgfältige Abwägung der Formulierung.

Allerdings gilt auch hier, dass die Privatwirtschaft nicht an diese Vorgabe gebunden ist und durchaus Produkte und Materialien in ihren Ausschreibungen namentlich vorgeben darf.

Eine genaue Unterscheidung der Anforderungen für öffentliche Auftraggeber oder für private Auftraggeber finden Sie unter diesem Link:

Technische Spezifikationen (TS)

 

FAQ zum Thema

• Einheitspreisvertrag: Der Ausschreibende legt die Mengen und die Einheitspreise fest. Mengenänderungen werden in der Regel vom Auftraggeber getragen, was das Risiko für den Bieter minimiert.
• Pauschalvertrag: Hier wird eine klar definierte Leistung zu einem Pauschalpreis festgelegt. Das Risiko unerwarteter Mehrmengen liegt beim Bieter, was eine präzise Kalkulation erforderlich macht.
• Stundenlohnvertrag: Dieser Vertrag wird häufig für kleinere Arbeiten oder schwer kalkulierbare Instandsetzungen verwendet, bei denen der Arbeitsaufwand nicht genau im Voraus bestimmt werden kann.
• Rahmenvertrag: Geeignet für wiederkehrende Leistungen über einen bestimmten Zeitraum, bis zu vier Jahren. Er bietet Planungssicherheit und Kosteneffizienz für regelmäßige Wartungs- oder Bauarbeiten.

Der Vorteil eines Einheitspreisvertrags besteht darin, dass der Bieter das Risiko von Mengenänderungen weitgehend vermeidet, da der Auftraggeber für diese verantwortlich ist. Das Risiko für den Bieter ist daher geringer, er muss jedoch darauf achten, dass die Einheitspreise korrekt kalkuliert sind.

Ein Pauschalvertrag ist sinnvoll, wenn die Leistung klar definiert und abgegrenzt ist. Er wird bevorzugt, wenn das Projekt keine wesentlichen Änderungen oder Unsicherheiten hinsichtlich der Mengen erwartet. Der Bieter trägt hier jedoch das Risiko, was eine genaue und detaillierte Kalkulation erfordert.

• Leistungsverzeichnis (LV): Der Ausschreibende legt detailliert fest, welche Leistungen in welchen Mengen erbracht werden sollen. Das Risiko liegt hauptsächlich beim Ausschreibenden, während der Bieter lediglich die vorgegebenen Leistungen kalkulieren muss.

• Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung): Hier gibt der Ausschreibende das Ziel und die Funktion der Bauleistung vor. Der Bieter ist für die Planung und Kalkulation verantwortlich. Das Risiko liegt hier stärker beim Bieter, bietet jedoch auch Chancen für Innovation und Effizienzsteigerung.

• Teil-Lose: Diese beziehen sich auf verschiedene Abschnitte eines Projekts, wie etwa verschiedene Bauabschnitte bei einem Autobahnprojekt, die separat vergeben werden können.

• Fach-Lose: Diese beziehen sich auf unterschiedliche Gewerke, wie Erdbau, Beton- und Asphaltbau, die an spezialisierte Unternehmen vergeben werden können.

Technische Spezifikationen legen die detaillierten Anforderungen an Bauarbeiten, Materialien und Produkte fest, die sicherstellen sollen, dass die Dienstleistungen den Bedürfnissen des Auftraggebers entsprechen. Diese Spezifikationen müssen klar formuliert werden, um Missverständnisse zu vermeiden und eine faire Bewertung der Angebote zu ermöglichen.

In öffentlichen Ausschreibungen dürfen Produkte nicht namentlich genannt werden, um den Wettbewerb nicht zu verzerren. Es gibt jedoch eine „Hintertür“ in der Regelung, die es ermöglicht, spezifische Eigenschaften so zu formulieren, dass sie auf ein bestimmtes Produkt hinauslaufen. In der Privatwirtschaft können Produkte und Materialien jedoch namentlich vorgegeben werden.

Ungenaue oder zu enge technische Spezifikationen können zu rechtlichen Problemen führen oder dazu, dass Angebote nicht korrekt miteinander verglichen werden können. Zudem besteht das Risiko, dass die ausgewählten Produkte oder Leistungen nicht den tatsächlichen Bedürfnissen des Projekts entsprechen.

Die VOB/A bietet eine strukturierte und bewährte Basis für Bauausschreibungen und Verträge. Private Bauherren nutzen sie oft, um Professionalität, Transparenz, rechtliche Sicherheit und einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten, was das Risiko von Streitigkeiten und Kostenüberschreitungen reduziert.

Ein Rahmenvertrag ermöglicht es, wiederkehrende Leistungen über einen längeren Zeitraum zu festen Konditionen zu erbringen, was Planungssicherheit und Kosteneffizienz bietet, insbesondere bei regelmäßigen Wartungs- oder Bauarbeiten.

Weiterführende Links:

Grundlagen der VOB/A

Arten von Bauausschreibungen

VOB/A – Struktur und Schwellenwerte

VOB/A – Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko

VOB/A – Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag

Ablauf einer Ausschreibung: Von der Veröffentlichung bis zum Zuschlag

Submissionsprozess: Prüfung und Protokoll

Angebotsbewertung und Bieterauswahl

Leistungsverzeichnis

Baubeschreibung

Nachträge im Bauvertrag

Urkalkulation eines Angebotes

Kalkulation von Wagnis und Gewinn

VOB/A - Vertragsformen und Risiken - Ralph Georg Günther
Logo von Ralph Georg Günther
Ralph Georg Günther