Angebotsbewertung und Bieterauswahl

Grundlagen der VOB/A Bewertung und Auswahl: Wirtschaftlichkeit und Eignung im Fokus Bei Bauausschreibungen ist das Prüfungsverfahren ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass nur die qualifiziertesten und zuverlässigsten Anbieter in Betracht gezogen werden. Dieser Prozess ist mehrstufig und beinhaltet verschiedene Prüfungen, von formalen Anforderungen bis hin zur wirtschaftlichen Bewertung der Angebote. Dieser Blog-Beitrag erklärt detailliert, wie […]

Grundlagen der VOB/A

Bewertung und Auswahl: Wirtschaftlichkeit und Eignung im Fokus

Bei Bauausschreibungen ist das Prüfungsverfahren ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass nur die qualifiziertesten und zuverlässigsten Anbieter in Betracht gezogen werden. Dieser Prozess ist mehrstufig und beinhaltet verschiedene Prüfungen, von formalen Anforderungen bis hin zur wirtschaftlichen Bewertung der Angebote. Dieser Blog-Beitrag erklärt detailliert, wie dieses Verfahren funktioniert und welche Kriterien angewendet werden.

Stufe 1: Ausschluss von Angeboten

Die erste Stufe des Prüfverfahrens dient dazu, Angebote auszuschließen, die formelle oder inhaltliche Mängel aufweisen. Zu den zwingenden Gründen für den Ausschluss gehören:

  • Verspätete Abgabe
  • Fehlende Unterschriften oder Signaturen
  • Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen
  • Nicht vollständig ausgefüllte Unterlagen
  • Offensichtliche Mischkalkulation Preisspekulation
  • Offensichtliche Preisspekulation
  • Fehlende Nachweise
  • Bewiesene Preisabsprachen
  • Unzulässige Nebenangebote

Zusätzlich gibt es „Kann-Gründe“, die einen Ausschluss bewirken können, dazu gehören:

  • Laufendes Insolvenzverfahren
  • Unternehmen befindet sich in Liquidation
  • Nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet
  • Steuern und Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig bezahlt
  • Es liegen schwere Verfehlungen vor

Hier gibt es die Möglichkeit der Selbstreinigung. Wird diese erfolgreich durchführt, kann wieder an Ausschreibungen teilnehmen.

Stufe 2: Prüfung der Eignung

In der zweiten Stufe wird die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter und deren Nachunternehmer geprüft. Hierbei wird überprüft, ob die Unternehmen z.B. in der Handwerksrolle eingetragen sind, die erforderlichen Arbeiten ausführen dürfen und entsprechende Referenzobjekte vorweisen können.

Stufe 3: Rechnerische und technische Prüfung

  • Rechnerisch – stimmt Multiplikation aus Einheitspreis Menge
  • Technisch – passen die Arbeitsverfahren, passen die Produkte und Materialien

Stufe 4: Wirtschaftliche Prüfung

Hier werden die Angebotspreise und es wird ein Preisspiegel erstellt. Hier wird sichtbar, ob eine Preisspekulation oder Mischkalkulation vorliegt.

Angebote, die wirtschaftlich nicht vertretbar erscheinen, können ausgeschlossen werden.

Das gilt insbesondere bei Verdacht auf Spekulationsangebote. Die sind zwar nicht direkt verboten und der Nachweis ist schwierig, aber bereits der pure Verdacht kann, wegen Unzuverlässigkeit, schon zum Ausschluss führen.

Stufe 5: Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes

Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Dabei wird nicht immer das billigste Angebot ausgewählt, obwohl in der Praxis der Preis das höchste Bewertungskriterium eines Angebotes darstellt.

Folgende zusätzliche Kriterien werden berücksichtigt und sind bereits in den Vorbemerkungen benannt:

  • Qualität
  • Ästhetik
  • Zweckmäßigkeit
  • Zugänglichkeit
  • Soziale, innovative, umweltbezogene Eigenschaften
  • Organisation
  • Qualifikation
  • Erfahrung des betrauten Personals
  • Kundendiensttechnische Hilfe
  • Ausführungsfrist
  •  

Das sind allerdings weiche Kriterien, deshalb wertet der Ausschreibende oft den Preis als ausschlaggebendes Vergabekriterium.

Abschluss des Verfahrens

Nach Abschluss der Prüfphasen muss der Auftrag innerhalb der festgelegten Bindefrist vergeben werden.

Es ist nur fair, Bietern, deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, eine Benachrichtigung mit den Gründen für die Entscheidung zuzusenden.

 

FAQ zum Thema

Das Prüfungsverfahren bei Bauausschreibungen ist ein mehrstufiger Prozess, der sicherstellen soll, dass nur qualifizierte und zuverlässige Anbieter in Betracht gezogen werden. Es umfasst die Prüfung auf formelle Anforderungen, die Eignung der Bieter, die rechnerische und technische Richtigkeit der Angebote sowie die wirtschaftliche Bewertung.

Angebote können aus zwingenden Gründen wie verspäteter Abgabe, fehlenden Unterschriften, Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen, unvollständig ausgefüllten Unterlagen, offensichtlicher Preisspekulation, fehlenden Nachweisen, bewiesenen Preisabsprachen oder unzulässigen Nebenangeboten ausgeschlossen werden. Es gibt auch „Kann-Gründe“ wie laufende Insolvenzverfahren oder schwere Verfehlungen.

In der Eignungsprüfung wird die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter und deren Nachunternehmer geprüft. Dazu gehören die Eintragung in der Handwerksrolle, die Berechtigung zur Ausführung der erforderlichen Arbeiten und das Vorweisen von Referenzobjekten.

Die rechnerische Prüfung überprüft, ob die Berechnungen im Angebot korrekt sind, insbesondere die Multiplikation von Einheitspreisen mit den Mengen. Die technische Prüfung stellt sicher, dass die vorgeschlagenen Arbeitsverfahren, Produkte und Materialien den Anforderungen entsprechen.

In der wirtschaftlichen Prüfung werden die Angebotspreise analysiert und ein Preisspiegel erstellt. Es wird überprüft, ob es Anzeichen für Preisspekulation oder Mischkalkulation gibt. Angebote, die wirtschaftlich nicht vertretbar sind oder bei denen ein Verdacht auf Spekulation besteht, können ausgeschlossen werden.

Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag, aber das ist nicht immer das billigste. Neben dem Preis werden auch weitere Kriterien wie Qualität, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, soziale und umweltbezogene Eigenschaften, Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Personals, sowie die Ausführungsfrist berücksichtigt.

Neben dem Preis können Kriterien wie Qualität, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Zugänglichkeit, soziale, innovative und umweltbezogene Eigenschaften, Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, sowie der Kundendienst und die Ausführungsfrist eine Rolle spielen.

Nach Abschluss der Prüfphasen muss der Auftrag innerhalb der festgelegten Bindefrist vergeben werden. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, sollten eine Benachrichtigung mit den Gründen für die Entscheidung erhalten.

Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, werden nach Abschluss des Prüfverfahrens in der Regel schriftlich über die Gründe für die Entscheidung informiert, um Transparenz und Fairness im Vergabeprozess zu gewährleisten.

Weiterführende Links:

Grundlagen der VOB/A

Arten von Bauausschreibungen

VOB/A – Struktur und Schwellenwerte

VOB/A – Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko

VOB/A – Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag

Ablauf einer Ausschreibung: Von der Veröffentlichung bis zum Zuschlag

Submissionsprozess: Prüfung und Protokoll

Angebotsbewertung und Bieterauswahl

Leistungsverzeichnis

Baubeschreibung

Nachträge im Bauvertrag

Urkalkulation eines Angebotes

Kalkulation von Wagnis und Gewinn

Angebotsbewertung und Bieterauswahl - Ralph Georg Günther
Logo von Ralph Georg Günther
Ralph Georg Günther