Nachträge im Bauvertrag

Grundlagen der VOB/A Nachträge Ein Nachtrag im Bauvertrag ist eine Anpassung der ursprünglich vereinbarten Bauleistung. Dies kann auftreten, wenn sich während der Bauausführung Änderungen ergeben, die nicht im ursprünglichen Vertrag vorgesehen waren. Nachträge entstehen durch Änderungen der Leistung, die vom Auftraggeber angeordnet werden, durch unvorhergesehene Ereignisse oder durch Unstimmigkeiten in der Planung, die eine Anpassung […]

Grundlagen der VOB/A

Nachträge

Ein Nachtrag im Bauvertrag ist eine Anpassung der ursprünglich vereinbarten Bauleistung. Dies kann auftreten, wenn sich während der Bauausführung Änderungen ergeben, die nicht im ursprünglichen Vertrag vorgesehen waren. Nachträge entstehen durch Änderungen der Leistung, die vom Auftraggeber angeordnet werden, durch unvorhergesehene Ereignisse oder durch Unstimmigkeiten in der Planung, die eine Anpassung notwendig machen.

Wesentliche Punkte zu Nachträgen:

  1. Ursachen für Nachträge:
    • Anordnungen des Auftraggebers: Der Auftraggeber kann während der Bauphase zusätzliche Leistungen anfordern oder bestehende Leistungen modifizieren.
    • Unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers: Fehlende Informationen oder Verzögerungen durch den Auftraggeber können ebenfalls zu Nachträgen führen.
    • Fehlerhafte oder unvollständige Leistungsbeschreibung: Wenn die ursprüngliche Ausschreibung Fehler enthält oder wichtige Details fehlen, können daraus Nachträge resultieren.
    • Externe Einflüsse: Unvorhersehbare Ereignisse wie schlechtes Wetter oder andere Störungen, die nicht im Risikobereich des Auftragnehmers liegen, können Nachträge notwendig machen.
  2. Verfahren für Nachträge:
    • Nachtragsangebot: Der Auftragnehmer muss ein detailliertes Angebot vorlegen, das die finanziellen Auswirkungen der Änderungen aufzeigt.
    • Nachtragsvereinbarung: Wenn sich die Einheitspreise ändern, muss eine formelle Nachtragsvereinbarung getroffen werden. Dies ist ohne ein neues Vergabeverfahren möglich, sofern es sich um nationale Ausschreibungen im Unterschwellenbereich handelt.
  3. Nachtragsmanagement:
    • Nachtragsprüfung durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber muss die vorgelegten Nachtragsangebote prüfen und genehmigen.
    • Kooperation der Vertragspartner: Es wird erwartet, dass beide Seiten bei Meinungsverschiedenheiten über Nachträge zusammenarbeiten und versuchen, diese durch Verhandlungen zu lösen.
  4. Rechtlicher Rahmen:
    • VOB-Verträge: Bei Verträgen, die nach VOB abgeschlossen werden, regeln spezielle Paragraphen die Handhabung von Nachträgen.
    • BGB-Verträge: Auch bei Verträgen, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gestaltet sind, gibt es Regelungen zur Anpassung der Vergütung bei Änderungen der Leistung.

Zusammenfassend dienen Nachträge dazu, auf Veränderungen während der Bauphase reagieren zu können und sicherzustellen, dass beide Seiten – Auftraggeber und Auftragnehmer – fair behandelt werden, wenn sich die Bedingungen des ursprünglichen Vertrags ändern.

 

FAQ zum Thema

 

Ein Nachtrag ist eine Anpassung der ursprünglich vereinbarten Bauleistungen im Bauvertrag. Dies geschieht, wenn während der Bauausführung Änderungen erforderlich werden, die nicht im ursprünglichen Vertrag vorgesehen waren.

Nachträge können durch verschiedene Umstände ausgelöst werden, darunter:

• Anordnungen des Auftraggebers, zusätzliche Leistungen zu erbringen oder bestehende Leistungen zu modifizieren.
• Unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers, etwa durch fehlende Informationen oder Verzögerungen.
• Fehlerhafte oder unvollständige Leistungsbeschreibungen in der Ausschreibung.
• Externe Einflüsse wie unvorhersehbares schlechtes Wetter oder andere nicht planbare Störungen.

Der Auftragnehmer muss ein detailliertes Nachtragsangebot vorlegen, das die finanziellen Auswirkungen der Änderungen aufzeigt. Dieses Angebot wird dann vom Auftraggeber geprüft und muss gegebenenfalls genehmigt werden.

Nein, ein neues Vergabeverfahren ist nicht erforderlich, sofern die Nachtragsleistungen im Rahmen des bestehenden Vertrags durchgeführt werden und es sich um nationale Ausschreibungen im Unterschwellenbereich handelt.

Wenn sich die Einheitspreise durch den Nachtrag ändern, ist eine formelle Nachtragsvereinbarung notwendig. In dieser wird die Anpassung der Vergütung festgelegt, um die finanziellen Auswirkungen der Änderungen abzubilden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vorgelegten Nachtragsangebote sorgfältig zu prüfen, die Notwendigkeit und Angemessenheit der geforderten Leistungen und Preise zu bewerten und sie dann zu genehmigen oder gegebenenfalls zu verhandeln.

Es wird erwartet, dass beide Vertragspartner bei Meinungsverschiedenheiten über Nachträge kooperativ zusammenarbeiten und versuchen, eine Lösung durch Verhandlungen zu finden.

Bei nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) abgeschlossenen Verträgen regeln spezielle Paragraphen, wie Nachträge zu handhaben sind, insbesondere bezüglich der Anpassung der Vergütung und der Durchführung der Nachtragsleistungen.

Ja, auch bei Verträgen, die auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschlossen wurden, gibt es spezifische Regelungen zur Anpassung der Vergütung bei Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Nachträge sind wichtig, um flexibel auf Änderungen während der Bauphase reagieren zu können und sicherzustellen, dass sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer fair behandelt werden, wenn sich die Bedingungen des ursprünglichen Vertrags ändern.

Weiterführende Links:

Grundlagen der VOB/A

Arten von Bauausschreibungen

VOB/A – Struktur und Schwellenwerte

VOB/A – Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko

VOB/A – Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag

Ablauf einer Ausschreibung: Von der Veröffentlichung bis zum Zuschlag

Submissionsprozess: Prüfung und Protokoll

Angebotsbewertung und Bieterauswahl

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Baubeschreibung

Nachträge im Bauvertrag

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