… keine Planungssicherheit mehr – Das Problem zieht sich derzeit quer durch die Wirtschaft. In der Praxis können sich Handwerksbetriebe dagegen absichern, indem sie eine Bindefrist in ihrem Angebot angeben. Auch der Zusatz „Angebot freibleibend“ ist in diesem Zusammenhang üblich. Hiermit wird der eigentliche Vertragsschluss nach hinten verschoben. das heißt, er kann nochmals verhandelt werden, […]
… keine Planungssicherheit mehr – Das Problem zieht sich derzeit quer durch die Wirtschaft.
In der Praxis können sich Handwerksbetriebe dagegen absichern, indem sie eine Bindefrist in ihrem Angebot angeben. Auch der Zusatz „Angebot freibleibend“ ist in diesem Zusammenhang üblich.
Hiermit wird der eigentliche Vertragsschluss nach hinten verschoben. das heißt, er kann nochmals verhandelt werden, bevor mit der eigentlichen Ausführung begonnen wird.
Eine weitere Alternative sind Preisgleitklauseln in Bezug auf die Materialkosten. Diese sollte man allerdings individuell mit dem Kunden aushandeln und vereinbaren. Sie einfach nur in die AGB einzuarbeiten ist im Regelfall unwirksam.
Das sind Möglichkeiten. Ob sie allerdings vom Ausschreibenden akzeptiert werden oder wie sie sich auf die Bewertung des Angebotes auswirken, hängt letztendlich davon ab, wie sich der Wettbewerb in dieser Frage verhält.